3. Preise, Zahlungsmodalitäten: |
| Angebotsbindung |
| a) |
Leistungen und Tarife werden von der Direktion des Hotels frei festgelegt und können nach Vertragsabschluss nur dann
modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Erbringung der Leistung mehr als 120 Tage beträgt.
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| Inklusivpreise |
| b) |
Die ausgezeichneten Preise sind lnklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer.
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| Zahlungsfristen |
| c) |
Aufgrund vorheriger Kreditvereinbarungen sind übersandte Rechnungen sofort nach Erhalt, spätestens 14 Tage nach
Leistungserbringung zur Zahlung fällig. Die Zahlungsfrist überschreitende Außenstände werden mit einem monatlichen Verzugszins
von 5% (je angefangener Monat) belegt.
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| Anzahlungen |
| d) |
Die Zahlung von Einzelrechnungen kann bereits vorab verlangt werden.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für
Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Werden vom Hotel erbetene Vorauszahlungen nicht zum bestimmten Termin geleistet, so entbindet dies das Hotel unmittelbar von
getroffenen Vereinbarungen. Es treten automatisch die Rücktrittsbestimmungen in Kraft.
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| Reklamation |
| e) |
Reklamationen gleich welcher Art, müssen am Tag der Veranstaltung gemeldet werden, um gegebenenfalls eine Alternative anbieten
zu können.Später vorgetragene Reklamationen können nicht mehr nachgebessert werden und werden nicht mehr akzeptiert. |
| f) |
Rechnungsreklamationen sind unverzüglich mitzuteilen, spätestens nach 8 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist können
Reklamationen nicht mehr akzeptiert werden. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.
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| Gutscheine |
| g) |
Eine Erstattung durch Gutschein berechtigter und nicht in Anspruch genommener Leistungen an den Gast ist nicht möglich.
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| Fremdleistungen |
| h) |
Auf Fremdleistungen, welche durch das Hotel vermittelt oder verrechnet werden, wird ein Zuschlag erhoben.
Eine Haftung des Hotels für die Leistung Dritter besteht jedoch nicht.
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| Raum-Nutzung vor und nach der Veranstaltung |
| a) |
Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Gast nur zu der beidseitig schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung.
Eine Inanspruchnahme der Veranstaltungsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung
durch die Bankettabteilung und berechtigt das Hotel, zusätzliche Kosten für die Leistungsbereitstellung zu berechnen.
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| GEMA |
| b) |
Alle Musikveranstaltungen müssen von den Gästen vorab der GEMA und Vergnügungssteuer gemeldet werden.
(Vorlage der Anmeldung bei Veranstaltungsbeginn). Das Hotel Josefshaus wird von den Veranstaltern bezüglich Forderungen der
GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter entstanden sind, freigestellt.
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| Personal-Kosten |
| c) |
Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, werden pro Mitarbeiter und Stunde € 25,- € inkl. Mehrwertsteuer in Rechnung
gestellt. Änderungen oder Verschiebungen der Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, bedürfen einer schriftlichen
Bekanntgabe von Seiten des Veranstalters sowie der schriftlichen Rückbestätigung der Bankettabteilung.
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| d) |
Dem Veranstalter wird vom Hotel auch nach Ende der Veranstaltung Personal zu Verfügung gestellt.
Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, werden 2 Std. á € 25,- € inkl. Mehrwertsteuer pro Mitarbeiter für die
Nachbereitung in Rechnung gestellt.
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5.2 Abbestellung und Rücktritt des Kunden: |
| - |
In den nachfolgenden Fällen ist dem Kunden die bestellte, aber nicht erbrachte vertragliche Leistung zu berechnen,
auch wenn sie storniert oder und nur teilweise storniert wurde.
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| Stornofrist Veranstaltungen: |
| - |
Bis zu 8 Wochen vor der geplanten Veranstaltung ist eine Stornierung kostenfrei.
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| - |
Bis zu 6 Wochen vor der geplanten Veranstaltung wird die Raummiete zu 100%,
sowie 25% des Preises pro gemeldeten Teilnehmer und erwarteten Speise-
und Getränkeumsatz in Rechnung gestellt.
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| - |
Bis zu 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung wird die Raummiete zu 100%,
sowie 50% des Preises pro gemeldeten Teilnehmer und erwarteten Speise-
und Getränkeumsatz in Rechnung gestellt.
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| - |
Bis zu 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung wird die Raummiete zu 100%,
sowie 75% des Preises pro gemeldeten Teilnehmer und erwarteten Speise-
und Getränkeumsatz in Rechnung gestellt.
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| - |
Bis zu 1 Wochen vor der geplanten Veranstaltung wird die Raummiete zu 100%,
sowie 100% des Preises pro gemeldeten Teilnehmer und erwarteten Speise-
und Getränkeumsatz in Rechnung gestellt.
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6. Zimmerreservierungen: |
| Verbindliche Reservierung |
| a) |
Mündliche Reservierungen sowie Reservierungen am Telefon sind verbindlich und bedürfen keiner weiteren schriftlichen Form.
Gruppenreservierungen werden mit Unterschrift eines Vertrages bestätigt.
Schriftliche Reservierungen erhalten ebenfalls den Status einer definitiven Reservierung.
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| b) |
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
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| c) |
Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel vor,
bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
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| d) |
Die Hotelzimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
Eine stillschweigende Vereinbarung über längere Nutzungsdauer muss bei der Buchung angemeldet werden.
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| e) |
Stornofrist Zimmer: |
| - |
Eine Stornierung reservierter Zimmer ist bis 7 Tage vor Ankunft
kostenlos möglich.
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| - |
Bei der Stornierung bis zu 72 Std vor der geplanten Ankunft
erheben wir eine Stornogebühr in Höhe von 15,00 € pro Zimmer.
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| - |
Bei der Stornierung bis zu 48 Std vor der geplanten Ankunft
werden 50% des Zimmerpreises in Rechnung gestellt.
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| - |
Bei der Stornierung bis zu 24 Std vor der geplanten Ankunft
werden 75% des Zimmerpreises in Rechnung gestellt.
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| - |
Bei der Stornierung am Anreisetag bzw. bei Nichterscheinen
werden 100% des Zimmerpreises in Rechnung gestellt.
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| f) |
Dem Hotel und dem Kunden bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. niederen Schaden des Hotels nachzuweisen.
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7. Rücktrittsrecht des Hotels: |
| a) |
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in
diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Eine Weitergabe der
vereinbarten Räume ist auch möglich, wen der Kunde innerhalb einer Frist nicht schriftlich bestätig. Ohne beidseitige schriftliche
Bestätigung kommt kein Vertrag in irgendeiner Art zustande.
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| b) |
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Punkt 3 d) verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
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| c) |
Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Lösung
des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
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| d) |
Der Gebrauch des Namens des Hotels und angeschlossener Betriebsteile in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des
Vertragspartners, z.B. Vorstellungsgespräche und Verkaufsveranstaltungen bedarf der schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.
Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das
Hotel das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
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| e) |
Der Kunde wird, so weit es ihm möglich und zumutbar ist, alles tun, um innere und äußere Störungen zu vermeiden.
Hat das Hotel begründet Anlass zur Annahme, dass die vom Kunden vorgesehene Veranstaltung, z.B. aufgrund ihres politischen
Charakters, den reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit des Hotels oder dessen Ruf gefährdet oder zu gefährden droht, kann
das Hotel vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Hotel bei Vertragsabschluss über den wahren Charakter
der Veranstaltung durch den Kunden nicht hinreichend informiert wurde.
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| f) |
Das Hotel hat die Ausübung des Rücktrittsrechts dem Kunden unverzüglich mitzuteilen,
Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz gegen das Hotel.
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| g) |
Wird der Rücktritt des Hotels durch eine vertragswidrige, schuldhafte Pflichtverletzung des Kunden herbeigeführt,
so kann das Hotel unbeschadet des Rücktritts die in Ziffer 5 und 6 aufgeführten Beträge als pauschalierten Schadenersatz
geltend machen. Dem Hotel und dem Kunden bleibt der Beweis eines höheren bzw. niederen Schadens unbenommen.
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8. Haftung des Hotels: |
| Haftungs-Wert |
| a) |
Das Hotel haftet nach den Bestimmungen des BGB (maximal bis zu einer Summe von EUR 3.500,00).
Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt,
unverschlossen bleiben. Für Geld und Wertsachen wird gemäß Paragraph 701 BGB nur bis zum Betrag vom EUR 800,00 gehaftet.
Die Gäste werden aufgefordert, Wertgegenstände dem Empfang zu übergeben. Hierfür ist ein gesonderter Aufbewahrungsvertrag mit
einer dazu berechtigten Person abzuschließen. Geld offen ist gegen eine Quittung zu hinterlegen.
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| Ausstellungen |
| b) |
Das Hotel Josefshaus lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Verantwortung für Schäden jedweder Art ab.
Im Fall von Ausstellungsveranstaltungen und Seminaren ist den Gästen zu empfehlen, eine Versicherung abzuschließen, die
eventuelle Schäden an ihren Ausstellungsgütern innerhalb der Hotelräume abdeckt.
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| Verjährungsfrist |
| c) |
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 1 Jahr, gerechnet ab Beendigung des Vertrages.
Die Haftungsbedingungen und die kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels, soweit gesetzlich zulässig, auch bei
Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
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| Höhere Gewalt |
| d) |
Wird das Hotel durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine
Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist das Hotel dem Gast gegenüber verpflichtet, sich um anderweitige
Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
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| Parkplatz |
| e) |
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch
kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
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| Weckdienst |
| f) |
Das Hotel wird bemüht sein, Weckaufträge mit großer Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche aus Unterlassung
sind jedoch ausgeschlossen.
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| Fundsachen |
| g) |
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung
von 6 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro
übergeben.
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| Private Gäste Post |
| h) |
Zu Händen der Gäste bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt.
Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die Nachsendung derselben auf Kosten des Kunden.
Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
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| Shuttleservice |
| i) |
Im Rahmen seiner Dienstleistung übernimmt das Hotel in bestimmten Fällen die Beförderung von Personen und Gepäck.
Eine Haftung von Personen- und Sachschäden ist auf die gesetzliche KFZ- bzw. Haftpflichtversicherung beschränkt.
Für Verlust und Verzögerungen wird eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
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| Technische Störungen |
| j) |
Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt.
Eine Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Die gesetzlich gewährten
Gewährleistungs- und Ersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel bleiben hiervon unberührt.
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